Seit Einführung des SGB VIII ist Jugendhilfeplanung gesetzlich definierter Auftrag. Kreise und kreisfreien Städte haben als Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Planungsprozesse sicherzustellen, dass die Aufgaben der Jugendhilfe vor Ort bedarfsgerecht erfüllt werden können und im Zuge dessen passgenaue Angebote, Leistungen und Dienste entsprechend des örtlichen Bedarfes zur Verfügung stehen. Die Jugendhilfeplanung ist in diesem Sinne ein komplexes Planungsinstrument, an das der Gesetzgeber mit den §§79,80 SGB VIII hohe Anforderungen stellt. Durch sozialwissenschaftliche Erhebungen und partizipativ gestaltete Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse muss Jugendhilfeplanung eine Steuerungs- und Vermittlungsfunktion zwischen den Akteuren der Jugendhilfelandschaft vor Ort einnehmen. Stetiger Gesellschaftswandel, Bevölkerungsentwicklungen, Flucht und Migration, Armut, veränderte Familienbilder und die Digitalisierung sind Themen, die großen Einfluss auf die Landschaft der Kinder- und Jugendhilfe haben und durch diesbezügliche Gesetzesreformen stetig neue Aufgaben für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit sich bringen. Die Jugendhilfeplanung, als Steuerungsinstrument und strategisches Werkzeug, muss sich mit all diesen Veränderungen auseinandersetzen. In der Veranstaltung sollen vor allem folgende Inhalte behandelt werden:
• Welche Aufgaben hat Jugendhilfeplanung und welche Anforderungen werden an eine moderne Jugendhilfeplanung gestellt?
• Wie können Planungsprozesse vor Ort konkret gestaltet werden und wovon hängen diese Gestaltungsprozesse ab?
• Welchen Stellenwert hat Jugendhilfeplanung im planerischen Gesamtkontext einer Kommune (politische Dimension)?
• Was braucht Jugendhilfeplanung, um nachhaltig wirken zu können?